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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Continentale FörderRente Classic Pro - Tarif FRCP - Direktversicherung

Auf dieser Seite:

Die FörderRente nach § 100 EStG als arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung

Menschen mit einem geringeren Einkommen haben besonderen Bedarf an zusätzlicher Altersvorsorge. Das hat auch der Staat erkannt.

Mit der FörderRente der Continentale nach § 100 EStG können Arbeitgeber gezielt Mitarbeiter im ersten Dienstverhältnis mit einem Brutto-Einkommen von bis zu 2.575 Euro monatlich beim Aufbau ihrer Altersvorsorge unterstützen. Die Einrichtung erfolgt als arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung mit einem Beitrag von 240 bis 960 Euro im Jahr.

Zusätzlich gelten für Renten aus der bAV seit 2018 höhere Freibeträge, wenn es um die Grundsicherung geht. Damit lohnt sich zusätzliche Altersvorsorge endlich auch für Menschen mit niedrigem Einkommen.

Auch für den Arbeitgeber lohnt sich die FörderRente. Er wird unbürokratisch über das Lohnsteuerabzugsverfahren gefördert, kommt seiner sozialen Verantwortung nach und steigert seine Attraktivität am Arbeitsmarkt  – interessant z. B. in der Pflegebranche, der Gastronomie und im Handel.

Die FörderRente Classic Pro steht wahlweise als Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) oder als beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) zur Verfügung.

Highlights für Ihre Beratung

Effizient vorsorgen für Vorwärtsdenker

Schlankere Garantien in der Ansparphase für mehr Rente
Attraktive laufende Überschüsse
Sichere Anlage der Sparbeiträge
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Garantie zum vereinbarten Rentenbeginn

Mindestgarantie 100 Prozent
Garantierte Günstigerprüfung zum Garantietermin für höchstmögliche garantierte Rente

Große Flexibilität

Schlanker Prozess und flexible Beitragszahlung
Flexible Leistungsauszahlung
Hinterbliebenen-Absicherung

Die FörderRente - rund 11 Millionen Arbeitnehmer profitieren!

Die Förderung ist im Einkommensteuergesetz geregelt - § 100 EStG. Förderfähig sind nur ungezillmerte Tarife und arbeitgeberfinanzierte Beträge. Der Arbeitgeber erhält eine staatliche Förderung für Beträge, die er einem Geringverdiener zusätzlich zum Lohn zahlt. Der Arbeitnehmer erhält ohne eigenen Aufwand eine zusätzliche Altersvorsorge.

Arbeitnehmer - Steuer und Sozialabgaben
  • Der Arbeitnehmer muss die Beträge des Arbeitgebers zur FörderRente nicht als Lohn versteuern.
  • Seine spätere Rente muss er voll versteuern; besteuert wird analog der Rente aus einer Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG
  • Die Beiträge des Arbeitgebers, sind für den Arbeitnehmer sozialabgabenfrei; jedoch werden sie auf die sozialversicherungsfreien 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) angerechnet.

TIPP: Grundfreibetrag bietet Rentnern mit Mini-Renten mehr Geld!
Seit 2018 erhalten Rentner, die auf eine Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angewiesen sind, einen neuen Grundfreibetrag. Der Freibetrag gilt für bestimmte Renten. Gute Nachricht - die Förderrente gehört dazu. Anrechnungsfrei bleiben 100 Euro monatliche Rente, bei höherer Rente weitere 30 % – insgesamt jedoch höchstens 50 % der Regelbedarfsstufe I (in 2024: 281,50 Euro). 

Arbeitgeber - Steuer und Sozialabgaben
  • 30 % seines förderfähigen Beitrags darf der Arbeitgeber sofort über das Lohnsteuerabzugsverfahren einbehalten.
  • Beiträge oberhalb der 30 % schmälern, als Betriebsausgaben, zusätzlich seinen Aufwand.
  • Die Beiträge zur FörderRente sind sozialabgabenfrei.
So profitiert der Arbeitgeber von der FörderRente


 
 

TIPP: Förderung per Sofort-Zuschuss sorgt für Liquidität beim Arbeitgeber!
Super für kleine und mittlere Unternehmen: Kein Geldabfluss für förderfähige Beiträge bis 30 %! Durch den Direktabzug bleibt die Liquidität beim Arbeitgeber.

Arbeitnehmer
  • Brutto-Lohn maximal 2.575 Euro monatlich bzw. 30.900 Euro jährlich (Geringverdienergrenze).
  • Nur im 1. Dienstverhältnis (nicht bei Lohnsteuerklasse VI). Als Dienstverhältnis zählt auch ein ruhendes Arbeitsverhältnis ohne Lohnanspruch - wie Elternzeit oder Zeiten mit Bezug von Krankengeld.
  • Der Arbeitnehmer muss in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sein.

Arbeitgeber
  • Arbeitgeber, die zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind.
  • Jährlicher förderfähiger Beitrag mindestens 240 Euro und maximal 960 Euro.
  • Beitrag nur als zusätzliche Zahlung zum ohnehin geschuldeten Lohn.
  • Die Geringverdienergrenze ist in dem Lohnabrechnungszeitraum einzuhalten, in dem auch der förderfähige Beitrag gezahlt wird; der (voraussichtliche) Jahreslohn bleibt dabei unberücksichtigt.
  • Auch pauschalbesteuerter Lohn (z.B. Beiträge zur Direktversicherung nach §40b EStG) oder Sachbezüge unterhalb der 50-Euro-Freigrenze bleiben bei der Ermittlung der Geringverdienergrenze unberücksichtigt.
  • Das Vorliegen der Förder-Voraussetzungen ist im Lohnkonto zu dokumentieren.
  • Die Förderung ist möglich für neue Versorgungs-Zusagen; auch für bestehende Zusagen bei Zusagedatum nach dem 31.12.2016 und nur für Beträge oberhalb der bisherigen Beträge des Arbeitgebers.

Besonderheiten:
  • Vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber bereits in eine bAV zahlt, kann er nicht einfach in eine FörderRente umfunktionieren.
  • Auch seine künftige Zuschusspflicht bei Entgeltumwandlung, kann er nicht mit seinen Zahlungen zur FörderRente verrechnen.

TIPP: Beitrag jährlich zahlen!
So sichert der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer auf einen Schlag die maximale Förderung. Keine Rückforderung bereits gezahlter Förderbeträge: Denn erst wenn sich die Verhältnisse ändern, fällt die Förderung weg; z.B. wenn der Lohn über die Geringverdienergrenze steigt. 

Effizient vorsorgen - das Prinzip

Effizient heißt: In der Ansparphase auf schlankere Garantien ohne den üblichen Garantiezins setzen – für bessere Renditechancen, mehr Verrentungskapital und mehr Rente. Und die volle Garantie dann erhalten, wenn es darauf ankommt: Zum vereinbarten Rentenbeginn – dem Garantietermin. Mit Mindestgarantie für ein gesichertes Alterseinkommen. Und garantierter Günstigerprüfung für die höchstmögliche garantierte Rente.

Schlankere Garantie in der Ansparphase für mehr Rente

Schlankere Garantien in der Ansparphase, ohne den sonst üblichen Garantiezins, ermöglichen höhere laufende Überschüsse – für mehr Rente. Die laufende Verzinsung für das Jahr 2024 beträgt 2,65 % p.a.

Sichere Anlage der Sparbeiträge

Die Anlage der Sparbeiträge und Überschüsse erfolgt im bestehenden klassischen Sicherungsvermögen der substanzstarken Continentale Lebensversicherung. Dabei profitieren Ihre Kunden von unserer sicheren und erfolgreichen Kapitalanlagepolitik.

 
[1]

Für das Jahr 2024 ist die laufende Verzinsung im aktuell verkaufsoffenen Tarif FRCP mit 2,65 % p.a. festgesetzt. Die Verzinsung ist für 2024 garantiert, nicht aber für die gesamte Laufzeit.

Garantie zum vereinbarten Rentenbeginn

Mindestgarantie für ein gesichertes Einkommen

Zum vereinbarten Rentenbeginn (Garantietermin) stehen 100 % aller gezahlten Altersvorsorgebeiträge zur Verfügung – inklusive Erhöhungen. Das ist als Mindestkapitalwert bzw. Mindestrente garantiert.  

Damit wissen die Mitarbeiter schon bei Vertragsbeginn, womit sie zum Garantietermin auf jeden Fall rechnen können. 

Garantierte Günstigerprüfung für höchstmögliche Rente

In der Ansparphase werden die Überschüsse dem Vertragsguthaben monatlich gutgeschrieben. Zum Rentenbeginn kommen noch die Schlussüberschüsse und die Beteiligung an den Bewertungsreserven hinzu. Alles zusammen ergibt das gesamte Verrentungskapital – als Basis für die garantierte Günstigerprüfung.

Zum Garantietermin erhält Ihr Kunde als garantierte lebenslange Rente dann automatisch den höchsten Wert aus:

  • Rente mit Zukunftsblick – aus dem gesamten Verrentungskapital mit den Rechnungsgrundlagen zum Rentenbeginn.
  • Garantierte Mindestrente – aus dem Mindestkapitalwert mit den Rechnungsgrundlagen vom Vertragsbeginn.
  • Rente mit Schulterblick – aus dem gesamten Verrentungskapital mit dem vereinbarten garantierten Rentenfaktor vom Vertragsbeginn.
    • Die Rente mit Schulterblick bietet durch den garantierten Rentenfaktor Planungsicherheit. Er ist ein fester Umrechnungsfaktor zur Ermittlung dieser Rente je 10.000 Euro Verrentungskapital. Von Anfang an garantiert und ohne Treuhänderklausel in den AVB.

Große Flexibilität

Schlanker Prozess und flexible Beitragszahlung

Flexible Leistungsauszahlung

  • Kombination von lebenslanger Rente und einmaliger Kapitalzahlung zum Garantietermin möglich.
  • Abruf der Rente ab Alter 62 möglich.
    • Günstigerprüfung dann aus Rente mit Zukunftsblick und Rente mit Schulterblick.
  • Rentenbeginn (Garantietermin) einmalig bis Alter 84 hinausschiebbar.
    • Günstigerprüfung dann aus garantierter Mindestrente, Rente mit Zukunftsblick und Rente mit Schulterblick. 
  • Die garantierte Rente erhöht sich noch durch die Überschussbeteiligung2 in der Rentenphase – wahlweise als steigende, flexible oder teildynamische Gewinnrente.
  • Optional: Garantierte Rentensteigerung von 0,1 % bis 2,0 % jährlich bei steigender Gewinnrente einschließbar. 
 
[2]

Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von vielen nicht vorhersehbaren Einflüssen ab und kann daher nicht garantiert werden.

Hinterbliebenen-Absicherung

Todesfall-Leistung vor Rentenbeginn - optional

  • Vertragsguthaben oder
  • Beitragsrückgewähr in Höhe der bereits gezahlten Altersvorsorgebeiträge.

Todesfall-Leistung nach Rentenbeginn - optional

  • Rentengarantiezeit wählbar maximal bis Alter 92 oder
  • Kapitalrückgewähr.

Die Todesfall-Leistung Vertragsguthaben, Beitrags- und Kapitalrückgewähr wird in Form einer Hinterbliebenenrente an berechtigte Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder erbracht. Alternativ kann der Hinterbliebene vor Beginn der ersten Rentenzahlung eine Kapitalabfindung wählen. 

Weitere Informationen

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sie haben Fragen, wünschen eine Vorschlagsberechnung oder Unterstützung vor Ort? Gerne hilft Ihnen unser Team der bAV-Vertriebskoordination weiter:  

Auch Ihr persönlicher Ansprechpartner in der Maklerberatung ist gerne für Sie da!

Continentale Lebensversicherung

Wir sind Ihr verlässlicher Partner für die Zukunft!
 
  • Seit mehr als 130 Jahren steht die Continentale Lebensversicherung für Verlässlichkeit und Sicherheit.
  • Unsere Tarife sind nachhaltig und konservativ kalkuliert. Sie bieten ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis und lebenslange Garantien, die Planungssicherheit für die Altersvorsorge geben. 
  • Für die Zukunft sind wir solide aufgestellt. Dafür sprechen die konservative wie erfolgreiche Kapitalanlagepolitik, der ausgeglichene Bestandsmix und sehr gute Kennzahlen.