Das Bürgerentlastungsgesetz
Krankenversicherungsbeiträge:
Bessere steuerliche Absetzbarkeit ab 2010
Zum 01.01.2010 entlastet der Gesetzgeber durch das Bürgerentlastungsgesetz die Bürger durch eine bessere steuerliche Berücksichtigung der Beiträge zu ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Für den Einzelnen sind zum Teil deutliche steuerliche Entlastungen möglich.
Das ist Ihr persönliches Konjunkturpaket, denn hieraus ergeben sich neue Vertriebschancen für Sie.
Die Kernpunkte im Überblick
Die KV-/Pflegepflicht-Beiträge sind ab 2010 ohne betragsmäßige Deckelung steuerlich absetzbar.
Absetzbarkeit für PKV-Versicherte:
- Berücksichtigung der Beiträge für alle versicherten Familienangehörigen
- Beitragsanteile, die dem Basisschutz (GKV-Niveau) entsprechen, sind voll abzugsfähig
- Beitragsanteile für Krankentagegeld und Komfortleistungen (z. B. Chefarztbehandlungen) müssen herausgerechnet werden
- Beiträge zur Pflegepflichtversicherung werden zu 100 % angerechnet
Absetzbarkeit für GKV-Versicherte:
- zu 96 %, sofern KV-Schutz Anspruch auf Krankentagegeld beinhaltet
- Beiträge zur Pflegepflichtversicherung werden zu 100 % angerechnet
Ihr Kundenpotenzial in der GKV und PKV
Privat Versicherte können - wie gesetzlich Versicherte auch - ihre Beiträge sowie die Beiträge für versicherte Familienmitglieder steuerlich geltend machen.
Die Steuerersparnis kann in durchaus attraktiver Höhe ausfallen. Das muss aber nicht immer so sein - sie kann gegebenenfalls auch überschätzt werden. Hier ist Ihre Beratung gefragt! Denn jeder Einzelfall ist anders.






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