Eine Runde Sache - Verbesserte Gliedertaxe
Tarife XL und XXL
Damit Sie den Versicherungsschutz für Ihre Kunden bedarfsgerecht kombinieren können, stehen mit XL und XXL zwei Tarif-Varianten zur Auswahl.
Der Tarif XL hat bereits bessere Bedingungen als die Musterbedingungen des GDV. Der Tarif XXL bietet darüber hinaus mehr Leistungen und höhere Gliedertaxenwerte.
Mit der verbesserten Gliedertaxe werden die Invaliditätsgrade wesentlich eher erreicht, ab denen die Rentenleistung gezahlt wird. Ein großes Plus für Ihre Kunden.
Tarifvergleich XL und XXL

| Invaliditätsgrad bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit, z.B. | Tarif XL | Tarif XXL |
| der Stimme | 60 % | 100 % |
| eines Auges | 50 % | 60 % |
| des Gehörs auf einem Ohr | 30 % | 40 % |
| einer Hand | 55 % | 65 % |
| eines Armes | 70 % | 80 % |
| eines Beines über der Mitte des Oberschenkels | 70 % | 80 % |
| eines Fußes | 40 % | 50 % |
| eines Daumens | 20 % | 25 % |
| des Geruchssinns | 10 % | 15 % |
| des Geschmackssinns | 5 % | 10 % |
| Krankenhaustagegeld | Leistungsdauer bis 3 Jahre | Leistungsdauer bis 4 Jahre 1. bis 10. Tag doppelte Leistung |
| Kurkostenbeihilfe | 2.000 EUR | 3.000 EUR |
| Rooming-in-Leistung (Kinder-Tarif) | 1. - 10. Übernachtung: 30 EUR 11. - 100. Übernachtung: 15 EUR |
1. - 100. Übernachtung: 30 EUR |
| Haushaltshilfegeld (Erwachsenen-Tarif) | 30 EUR pro Tag (Leistung ab 11.Tag für max. 20 Tage) | 30 EUR pro Tag (Leistung ab 11. Tag für max. 30 Tage) |
| Serviceleistungen inkl. Bergungskosten und 24-Stunden-Hotline für Unfallmeldungen | bis 10.000 EUR | bis 15.000 EUR |
| Kosten für kosmetische Operationen (Unfallrente Aktiv und Forte) | bis zur Höhe des 5fachen der vereinbarten Unfallrente | bis zur Höhe des 5fachen der vereinbarten Unfallrente |
| Beitragsbefreiung für Kinder im Kindertarif | keine | ab dem 3. Kind einer Familie |

| Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt, werden die Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt. Greift die verbesserte Gliedertaxe nicht, ist die ärztliche Feststellung zur Höhe der Beeinträchtigung maßgebend. |
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