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FAQ zur Krankenversichertennummer (KVNR)

Auf einen Blick

Grundlage für digitale Angebote im Gesundheitswesen ist die Telematikinfrastruktur (TI). Versicherte benötigen einen Zugang zur TI, wenn Sie beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept) nutzen möchten. Um diesen Zugang zu bekommen, brauchen sie eine Krankenversichertennummer (KVNR). Außerdem wird eine KVNR benötigt, wenn bei implantatbezogenen Operationen eine Meldung an das Implantateregister erfolgen muss.

Die KVNR gilt lebenslang und wird auch nach jedem Wechsel der Krankenversicherung von der neuen Versicherung beibehalten. Sie dient dazu, einen Versicherten eindeutig zu identifizieren, und zwar unabhängig davon, ob die Person gesetzlich oder privat versichert ist.

Diese FAQ durchsuchen

Bitte geben Sie ein Stichwort, um diese FAQ zur Krankenversichertennummer (KVNR) zu durchsuchen.

Die Fragen dieser FAQ:

Wer erhält eine KVNR?

Alle versicherten Personen mit einem substitutiven Versicherungsschutz erhalten eine KVNR. Die KVNR wird personenbezogen vergeben.

Wird die KVNR auch für anwartschaftsversicherte Kunden ermittelt?

Nein. Erst mit Aktivierung der Anwartschaft starten wir die KVNR-Beantragung für diese Kunden.

Wie entsteht eine KVNR?

Die KVNR wird auch für privat Versicherte durch die gesetzlich vorgesehene Vertrauensstelle KVNR (VST) auf der Grundlage der Rentenversicherungsnummer (RVNR) individuell einmalig vergeben. Dazu rufen wir zunächst die RVNR bei der Deutschen Rentenversicherung ab. Wenn die versicherte Person keine RVNR hat, kümmern wir uns um die Beschaffung der Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung. Die VST pseudonymisiert die RVNR und erzeugt in einem sicheren technischen Verfahren eine KVNR. Dafür verfügt die VST über einen eigenen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ausgegebenen Schlüssel. Anschließend schickt die VST die KVNR an uns. Der gesamte Datenaustauschprozess findet verschlüsselt und sicher statt. Nähere Informationen über das Verfahren zur Bildung einer KVNR finden Sie unter www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer/

Wie sieht die KVNR aus?

Die Krankenversichertennummer besteht je nach Krankenkasse / Krankenversicherer aus 19 bis 30 Stellen. Sie beginnt mit einem Großbuchstaben, gefolgt von neun Ziffern. Die zehn ersten Stellen stellen den unveränderlichen Teil der Krankenversichertennummer dar. Jede Buchstaben-Zahlen-Kombination ist dabei einzigartig. Dieser Kombination folgen neun weitere Nummern, die veränderlich sind und die jeweilige Kassenzugehörigkeit anzeigen. Sie sind nur elektronisch sichtbar und werden verändert, wenn eine Änderung der Daten des Versicherten vorliegt. Das ist nach jedem Wechsel der Krankenkasse / Krankenversicherung der Fall. 

Wozu braucht der Kunde eine KVNR?

Die KVNR kommt der versicherten Person in den folgenden beiden Themenbereichen zugute:

  1. Private Krankenversicherungsunternehmen müssen zukünftig im Fall einer implantatbezogenen Maßnahme eines Versicherten Meldungen an das Implantateregister Deutschland (IRD) vornehmen. Das Implantateregister ist ein zentrales und bundesweites Register, das die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten verbessern soll. Zur Teilnahme verpflichtet sind die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen, die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und die Hersteller von Implantaten. Den Versicherten nützt das Register z. B. dadurch, dass sie im Fall von Komplikationen mit Implantaten frühzeitig identifiziert und schnell informiert werden können.
  2. Neben der verpflichtenden Meldung an das Implantateregister dient die KVNR auch zur eindeutigen Identifikation eines Versicherten in der Telematikinfrastruktur (TI). Diese vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen. Die TI bietet verschiedene Anwendungen, z. B. die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept). Beides wird aktuell bei uns als zusätzliche digitale Serviceleistung für den Kunden aufgebaut. Die zukünftige Nutzung ist selbstverständlich freiwillig. Mit der ePA haben die Versicherten z. B. Arztbriefe, Befunde oder Ihren Impfpass an einem Ort sicher gespeichert. Was in der Akte gespeichert und wem diese Informationen zur Verfügung gestellt werden sollen, entscheiden die Versicherten jedoch ganz allein. Wir als private Krankenversicherung erhalten keinen Einblick in die ePA oder das E-Rezept.

Wie lange ist eine KVNR gültig?

Die KVNR bleibt das ganze Leben lang gültig. Die Versicherten behalten diese auch bei einem Wechsel zu einer anderen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Der Kunde hat bereits eine KVNR. Warum muss er trotzdem das Abfrageformular ausfüllen?

Sollte bereits ein Vorversicherer eine KVNR für die versicherte Person beantragt haben, ist diese trotzdem zur Vermeidung von Doppelvergaben mit der Vertrauensstelle KVNR abzugleichen. Denn ohne einen Abgleich dürfen wir die vorhandene KVNR nicht verwenden. Auch hierfür benötigen wir von der versicherten Person die im Abfrageformular zu ergänzenden Daten sowie Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung und Schweigepflichtentbindungserklärung.

Benötigen ggf. in einem Vertrag mitversicherte Personen eine eigene KVNR?

Ja, denn die KVNR ist ein personenbezogenes Kennzeichen. Im Fall von mehreren krankheitskostenvollversicherten bzw. restkostenversicherten Personen im Vertrag liegen dem Schreiben deshalb mehrere Abfrageformulare bei.

Was passiert, wenn der Kunde das Abfrageformular nicht ausgefüllt zurücksendet?

Aufgrund des Implantateregistergesetzes sind wir zur KVNR-Bereitstellung verpflichtet. Deshalb wird der Kunde in den Wochen nach dem erstmaligen Anschreiben zwei Mal an seine noch ausstehende Rückmeldung erinnert. Wenn wir auch darauf keine Antwort erhalten, wird die KVNR-Beschaffung für diese Person erfolglos beendet.

Welche Auswirkungen hat eine fehlende KVNR für den Kunden?

  1. Ohne eine KVNR sind auch freiwillige Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept nicht nutzbar.
  2. Ziel des Implantateregisters ist es, ggf. auftretende Komplikationen mit Implantaten früh zu identifizieren und die betroffenen Patienten schnell zu informieren. Sollte der Kunde im Laufe seines Lebens ein Implantat erhalten, kann bei fehlender KVNR keine Meldung an das Implantateregister vorgenommen werden. Eine Meldung an diesen Versicherten wäre im Fall einer Komplikation mit dem Implantat erheblich erschwert.

Muss der Kunde die KVNR zukünftig kennen und griffbereit haben?

Im Vertragsverhältnis zu uns müssen die versicherten Personen ihre KVNR nicht kennen. Denn aktuell beschränkt sich die Nutzung der KVNR auf die TI und das Implantateregister. Um eine ePA oder das E-Rezept nutzen zu können, müssen versicherte Personen den Leistungserbringern ihre KVNR bereitstellen können. Hierfür wird Ihren Continentale-Kunden eine sichere Funktion in unserer zukünftigen GesundheitsApp zur Verfügung. Für die Meldung an das Implantateregister übertragen wir die KVNR der versicherten Personen in einem elektronischen Verfahren an die Gesundheitseinrichtung. Darüber hinaus können Ihre Continentale-Kunden ihre KVNR natürlich jederzeit gern bei uns anfragen.

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