Suche
---
Continentale vor Ort
×
Finden Sie einen Continentale-Partner bei Ihnen vor Ort
Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Abzüge bei der Rente?
Klarheit mit dem Renten-ABI.

Auf dieser Seite:

Wie viel ist die gesetzliche Rente wirklich wert?

Als Rentner möchte man sicherlich so gut leben wie heute. Viele Kunden verlassen sich dabei auf die gesetzliche Rente. Der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung können Kunden ihre bereits erworbenen Rentenansprüche und die voraussichtliche gesetzliche Altersrente entnehmen. Auf den ersten Blick sieht das vielversprechend aus. Allerdings bleibt im verdienten Ruhestand oft weniger davon übrig als man denkt. Wer rechtzeitig Klarheit hat, dem bleibt genug Zeit für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge.

Das Renten-ABI: Mehr Durchblick bei der Rente

Das Renten-ABI hilft, sich einen ersten Überblick zu verschaffen, wie viel die spätere Rente wirklich wert ist - nach Abschlägen, Beiträgen und Besteuerung sowie Inflation.

Es geht ganz einfach und dauert nur wenige Minuten. Man braucht lediglich den Wert der künftigen Regelaltersrente aus der Renteninformation und wenige zusätzliche Angaben. Das sind zum Beispiel das aktuelle Alter und der gewünschte Rentenbeginn.

Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Steuersatz und Inflationsrate können frei eingegeben werden. 

Das ausfüllbare PDF berechnet dann anhand der Eingaben automatisch die reale Kaufkraft der Rente zum gewünschten Rentenbeginn.

ABI geschafft! Eine hervorragende Basis für Ihre Beratung.

Nutzungshinweise
Bei Anzeige über den Internet-Browser funktionieren die Rechenoperationen im PDF nicht. Bitte speichern Sie das PDF auf Ihrem Rechner und nutzen Sie den Adobe Acrobat Reader. Sie müssen JavaScript aktivieren, um alle Funktionen nutzen zu können.

Das Renten-ABI berücksichtigt lediglich die Regelaltersrente und gilt nur für Jahrgänge ab 1964. Die Berechnung dient der Orientierung und beinhaltet keine Gewähr für die Richtigkeit des Berechnungsergebnisses. Die Berechnung stellt keine Renten-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und kann eine qualifizierte und ausführliche Beratung durch einen Renten-, Steuer- oder Rechtsberater nicht ersetzen. 

Das Renten-ABI: Ein Beispiel

Halbe Kaufkraft für unsere Musterkundin
Frau Muster ist 40 Jahre alt und hat keine Kinder. Sie plant ein Jahr früher, also mit 66 Jahren in Rente zu gehen und nimmt dafür Abschläge in Kauf. Ihre künftige gesetzliche Altersrente mit 67 Jahren wird laut Renteninformation voraussichtlich 2.259,47 Euro im Monat betragen.

Das Renten-ABI zeigt: Nach Berücksichtigung von Abschlägen, Beiträgen und Besteuerung sowie Inflation bleiben in diesem Beispiel noch 1.090,02 Euro reale Kaufkraft.

Damit wird deutlich, wie wichtig zusätzliche private Altersvorsorge ist.

Alter und individuell gewünschter Rentenbeginn

Frau Muster ist 40 Jahre alt und hat keine Kinder. Sie plant ein Jahr früher, also mit 66 Jahren in Rente zu gehen. 

 

Die Höhe der künftigen Regelaltersrente: der wichtige Wert aus der Renteninformation

In der Renteninformation sind wichtige Angaben teils klar ausgewiesen, teils im Kleingedruckten versteckt. Wichtiges haben wir für Sie in dem Muster gelb markiert. Zur Berechnung des Renten-ABI's wird nur der rot markierte Wert aus der Renteninformation benötigt.



Noch keine Renteninformation erhalten?
Einfach anfordern - man braucht nur den Namen, Vornamen und Sozialversicherungsnummer anzugeben.
  • im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de  
  • oder telefonisch unter 0800 1000 4800. 

Für jeden Monat, den man früher in Rente gehen möchte, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Der Wert zur "Höhe der künftigen Regelaltersrente" stammt aus der Renteninformation.



 

Hinweis: Die Berechnung berücksichtigt lediglich die Regelaltersrente und gilt nur für Jahrgänge ab 1964. Die Berechnung dient der Orientierung und beinhaltet keine Gewähr für die Richtigkeit des Berechnungsergebnisses. Die Berechnung stellt keine Renten-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und kann eine qualifizierte und ausführliche Beratung durch einen Renten-, Steuer- oder Rechtsberater nicht ersetzen.

Von der Rente müssen auch noch die Beiträge für die Sozialversicherung – also Kranken- und Pflegeversicherung – sowie die Steuer abgezogen werden.



 

Hinweis: Die Berechnung berücksichtigt lediglich die Regelaltersrente und gilt nur für Jahrgänge ab 1964. Die Berechnung dient der Orientierung und beinhaltet keine Gewähr für die Richtigkeit des Berechnungsergebnisses. Die Berechnung stellt keine Renten-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und kann eine qualifizierte und ausführliche Beratung durch einen Renten-, Steuer- oder Rechtsberater nicht ersetzen.

Durch den Kaufkraftverlusts ist die Rente nicht mit dem heutigen Wert vergleichbar. Das steht sogar ausdrücklich in der Renteninformation. Der Kaufkraftverlust der Rente wird von der deutschen Rentenversicherung mit einer Inflationsrate von jährlich 1,5 Prozent berechnet. Im Renten-ABI können Sie den Prozentsatz für die Inflation individuell vorgeben. 



 

Hinweis: Die Berechnung berücksichtigt lediglich die Regelaltersrente und gilt nur für Jahrgänge ab 1964. Die Berechnung dient der Orientierung und beinhaltet keine Gewähr für die Richtigkeit des Berechnungsergebnisses. Die Berechnung stellt keine Renten-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und kann eine qualifizierte und ausführliche Beratung durch einen Renten-, Steuer- oder Rechtsberater nicht ersetzen.

Ergänzende Hinweise zum Beispiel:
[1]

Versicherte mit weniger als 35 Versicherungsjahren können frühestens mit 65 Jahren in Rente gehen – mit den entsprechenden Abschlägen bei Vorziehen des Rentenbeginns.

[2]

Die Berechnung berücksichtigt nicht, dass besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können.

[3]

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist für Versicherte mit Kindern nach der Anzahl der Kinder unter 25 Jahre gestaffelt und kann sich verändern. Sobald alle Kinder 25 Jahre alt sind, beträgt er lebenslang 3,40 % p.a.

[4]

Die Steuerberechnung geht von einem Besteuerungsanteil von 100 Prozent der Rente aus. Dieser gilt ab dem Jahr 2040. Vor dem Jahr 2040 ist der Besteuerungsanteil der Rente geringer.

Zusätzliche private Altersvorsorge mit der Continentale

Mit den privaten Rentenversicherungen der Continentale können Ihre Kunden flexible Möglichkeiten für den Aufbau ihrer ganz individuellen Altersvorsorge nutzen. Sie profitieren dabei von einem Top Preis-Leistungsverhältnis. Zur Auswahl stehen verschiedene Produkte ganz nach Wunsch und Bedarf Ihrer Kunden. Hier eine Auswahl unserer Produkte.

continentale.de

Rente Invest

Fonds-Rente mit erstklassigen Renditechancen und großartiger Flexibilität bis ins hohe Alter. 
continentale.de

EasyRente Invest

Fonds-Rente für anspruchsvolle Kunden, die einfach investieren wollen.
continentale.de

Rente Invest Garant

Fonds-Rente mit Garantie. Eine Entscheidung - alles drin!