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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Beitragsentlastungskomponente BB

Auf dieser Seite:

Ermäßigte Beiträge im Alter flexibel planen

Der Eintritt in den Ruhestand bedeutet für zahlreiche Menschen einen deutlichen Einkommensverlust. Mit unserer Beitragsentlastungskomponente BB machen Sie es Ihren Kunden einfach, die Beiträge ihrer privaten Krankenversicherung im Alter zu senken. Der BB überzeugt mit maximaler Flexibilität. Die Ermäßigung ist gegen laufenden Beitrag oder Sonderzahlungen möglich. Sie können auch beides kombinieren.

Das bedeutet: Clevere Vorsorge für Ihre Kunden und mehr Vertriebspotenzial für Sie.

Highlights für Ihre Beratung

BB-Bestandsaktion: Unsere Unterstützung für Ihre Aktion

"Ermäßigung der Beiträge im Alter – heute schon an morgen denken". Sprechen Sie unter diesem Motto Ihre Bestandskunden mit einer Voll- oder Beihilfeversicherung auf die Möglichkeit einer Ermäßigung der Beiträge im Alter an.

Vorteile für Ihre Kunden

Ermäßigung der Beiträge im Alter individuell nach Bedarf
Entlastung bis 100 % des KV-Beitrages (ohne den gesetzlichen Zuschlag)
Kombinierbar mit vielen Tarifen

Ihr Vertriebspotenzial: Sonderzahlungen

Bezieher von Beitragsrückerstattungen und Pauschalleistungen
Selbstständige
Versicherte ab Alter 65

Flexible Möglichkeiten der Zahlung

Gegen laufenden Beitrag
Gegen Sonderzahlungen
Oder beides kombiniert
Finanzielle Vorteile für Arbeitnehmer (Arbeitgeberzuschussfähigkeit, steuerliche Vorteile)

Vorteile für Ihre Kunden

Die Beitragsentlastungskomponente BB bietet viel Freiheit:
  • Ermäßigung der Beiträge im Alter, individuell nach Bedarf.
  • Entlastung bis 100 % des KV-Beitrages (ohne gesetzlichen Zuschlag).
  • Flexible Zahlungsmöglichkeiten (laufende Beitragszahlung und / oder Sonderzahlungen).
  • Flexible Wahl des Beginns der Ermäßigung – zwischen 60. und 70. Lebensjahr.
  • Früherer Beginnzeitpunkt der Ermäßigung bei Bezug von Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente bzw. Pensionen.
  • Laufende Beitragszahlungen sind arbeitgeberzuschussfähig.
  • Der BB-Beitrag kann wie der des Grundtarifs steuerlich geltend gemacht werden.

Kombinierbar mit vielen Tarifen

Die Besonderen Bedingungen BB können zu allen Krankheitskostentarifen der Voll-, Beihilfe- und GKV-Zusatzversicherung mit Alterungsrückstellung abgeschlossen werden. Somit ist ein Abschluss zu Tarifen nach Art der Schaden, AZ Tarife und generell bei Kindern und Jugendlichen bis Alter 20 nicht möglich.

Ihr Vertriebspotenzial

Sonderzahlungen sind interessant für Ihre Neu- und Bestandskunden.
Ihre Kunden haben eine größere Summe, die sie investieren möchten, z. B. Beitragsrückerstattung oder Weihnachtsgeld? Das Geld können sie nachhaltig anlegen und in ermäßigte KV-Beiträge im Alter investieren. Besonders interessant ist das für:

Bezieher von BR / PL

Für nachhaltig Denkende
  • Viele Versicherte freuen sich jährlich über die Auszahlung von Beitragsrückerstattung (BR) und Pauschalleistung (PL). Warum diese Summen nicht als Sonderzahlung für ermäßigte Beiträge im Alter verwenden? Das ist nachhaltig und sorgt für einen beruhigten Ruhestand – ein hervorragendes Vertriebsargument.

Selbstständige

Für flexible Zukunftsplaner
  • Selbstständige möchten aus Liquiditätsgründen die laufende Beitragsbelastung so gering wie möglich halten. Für diese Zielgruppe ist die neue Möglichkeit einer Sonderzahlung vorteilhaft. So können Sie flexibel für ermäßigte Beiträge im Alter vorsorgen. 

Versicherte ab Alter 65

Für clevere Rentner
  • Manche ältere Versicherte konnten bisher vielleicht nicht für bezahlbare Beiträge im Alter vorsorgen. Für diese Zielgruppe ist unsere Beitragsentlastungskomponente BB dank der Möglichkeit von Sonderzahlungen besonders clever. Oft werden ab Alter 65 Lebens- oder Rentenversicherungen sowie sonstige Sparverträge ausgezahlt. Diese Auszahlungen können Ihre Versicherten optimal für die Sonderzahlung nutzen.

Flexible Möglichkeiten der Zahlung

Gegen laufenden Beitrag und / oder Sonderzahlung

Neben regelmäßigen Beiträgen können Ihre Kunden bei uns auch Sonderzahlungen tätigen. Zum Beispiel wenn sie gerade eine größere Summe investieren möchten. Damit bieten Sie Ihren Kunden eine größtmögliche Flexibilität, für ermäßigte Beiträge im Alter vorzusorgen.

Unser Tipp für Ihre Kundenberatung

Beitragsrückerstattung oder Pauschalleistung für Sonderzahlungen verwenden

  • Als Sonderzahlung können auch Beitragsrückerstattungen (BR) oder Pauschalleistungen (PL) auf Kundenwunsch voll oder anteilig umgewandelt werden.
  • Das kann ganz einfach im Antrag mit nur einem Kreuz beantragt werden.
  • Die Vereinbarung zur Verwendung der BR/PL als Sonderzahlung kann Ihr Kunde jederzeit anpassen.

Optionen und Gestaltungsmöglichkeiten unserer Besonderen Bedingungen BB

Tarifmerkmale
BB gegen  laufenden Beitrag
BB gegen Sonderzahlung
BB-fähige Tarife
Krankheitskostentarife (KKV) mit Alterungsrückstellung
KKV mit Alterungsrückstellung
Mindestalter
Alter 21
Alter 21
Maximalalter
Alter 64
Ohne Begrenzung
Mindestabsicherung
5 Euro Mindestentlastung
100 Euro Sonderzahlung
Maximale Absicherung
Insgesamt 100 % des Beitrags der KKV (inkl. Risikozuschläge und Nachlässe, ohne Beitragsanteil Entlastungskomponente
Insgesamt 100 % des Beitrags der KKV (inkl. Risikozuschläge und Nachlässe, ohne Beitragsanteil Entlastungskomponente
Beginn Beitragsermäßigung
Grundsätzlich ab Alter 65, abweichender Beginn möglich (bei Erwerbsunfähigkeit bzw. Altersrente, zwischen 60. und 70. Lebensjahr)
Grundsätzlich ab Alter 65, abweichender Beginn möglich (bei Erwerbsunfähigkeit bzw. Altersrente, zwischen 60. und 70. Lebensjahr)

Rahmenbedingung der Sonderzahlung

  • Die Sonderzahlung muss mindestens 100 Euro betragen.
  • Pro Jahr sind maximal 4 Sonderzahlungen je versicherte Person möglich.
  • Die Summe aller Sonderzahlungen pro Kalenderjahr darf das 3-fache des Jahresbeitrags des jeweils zugrundeliegenden Tarifs nicht überschreiten.
  • Insgesamt kann nicht mehr als eine Entlastung von 100 % des Beitrags der zugrundeliegenden Tarife vereinbart werden (unter Anrechnung der laufenden BB-Absicherung).
  • Eine Sonderzahlung nach Wirksamwerden der Beitragsermäßigung führt zu einer sofortigen Beitragsverrechnung.
  • Eine Rückzahlung der Sonderzahlungen ist grundsätzlich nicht möglich, da es ein KV-Produkt ist.

Finanzielle Vorteile für Arbeitnehmer

Damit punkten Sie bei Arbeitnehmern

Arbeitgeberzuschussfähigkeit

BB gegen laufenden Beitrag: Die Beitragsentlastungskomponente gegen laufenden Beitrag ist analog dem vereinbarten Tarifs arbeitgeberzuschussfähig. Privatversicherte Arbeitnehmer können von einer Arbeitgeberbeteiligung bis zur Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses profitieren.
BB gegen Sonderzahlung: Bei der Beitragsentlastungskomponente gegen Sonderzahlung ist dies anders. Ein Arbeitgeberzuschuss erfolgt nicht. Dies hat unter anderem den Grund, dass es sich bei Sonderzahlungen (einschließlich BR / PL) um keine regelmäßigen, laufenden Zahlungen handelt.

Steuerliche Vorteile von Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind steuerlich als Beitragszahlungen zu betrachten. Damit unterliegen Sonderzahlungen den allgemeinen Regeln zur steuerlichen Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen. Das heißt Beiträge zur Krankenvoll- / Beihilfeversicherung können in Höhe des „Basisanteils“ in voller Höhe (max. das 3-fache des KV-Jahresbeitrags) und Beiträge für Zusatzversicherungen bis zu den Höchstbeträgen für Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. 
Zudem besteht die Möglichkeit, Vorauszahlungen in Höhe des 3-fachen des KV-Jahresbeitrags zu tätigen und diese Summe für das entsprechende Jahr des Veranlagungszeitraums steuerlich zu berücksichtigen. Sonderzahlungen gehören zu dem Vorauszahlungsvolumen und müssen nach dem bekannten Regelwerk für BEG-Meldungen (Aufteilung Basis / Rest) gewertet werden.
Sonderzahlungen sind damit bis zur maximalen Vorauszahlungshöhe steuerlich begünstigt. 
BR / PL Sonderzahlungen werden wie die BR / PL Auszahlungen innerhalb der BEG-Meldung berücksichtigt.

Weitere Informationen

Nummer: 0872
Stand: 12.2023
Größe: 123 kb
Rahmenbedingungen und Tarife mit Tarifbedingungen für Zusatzversicherte nach der Einzel- und Familienversicherung
Nummer: 2782
Stand: 01.04.2023
Größe: 294 kb
Bitte beachten Sie, dass über das Tool die maximale Sonderzahlung und die Anzahl der Sonderzahlungen pro Jahr nicht plausibilisiert werden.
Stand: 10.2023

Continentale Krankenversicherung a.G. – eines der großen Branchen-Unternehmen
 

Mit über 90 Jahren Erfahrung, rund 1,4 Millionen Versicherten und 1,9 Milliarden Beitragseinnahmen gehört die Continentale Krankenversicherung a.G. zu den großen deutschen Krankenversicherern – eine gesunde Basis für langfristigen Erfolg. 

Die Continentale Krankenversicherung a.G. steht an der Spitze des Continentale Versicherungsverbundes.