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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Bestandsaktion Krankenversichertennummer (KVNR)

News Krankenversicherung vom 30.1.2024

Ende August wurden bereits die ersten Versicherten mit einer Krankheitskostenvollversicherung oder einer Beihilferestkostenversicherung angeschrieben und um Mitteilung fehlender Daten sowie um eine datenschutzrechtliche Einwilligung zur Erhebung der KVNR gebeten. Nach dem erfolgreichen Start beginnt Anfang Februar die KVNR-Beantragung aller weiteren Chargen.

Die einheitliche KVNR ermöglicht als personenbezogenes Kennzeichen die lebenslange eindeutige Identifikation eines Versicherten im deutschen Gesundheitswesen. Sie wurde in der GKV mit der Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte eingeführt. In der PKV wird die KVNR zukünftig auf der Grundlage des § 17 Abs.4 Implantateregistergesetz (IRegG) für die versicherte Person bereitgestellt und ist Voraussetzung für die zukünftig gesetzlich verpflichtende Meldung an das Implantateregister. Darüber hinaus dient die KVNR auch zur eindeutigen Identifikation eines Versicherten in der Telematikinfrastruktur. Diese vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen.

Hinweis: Die KVNR ist nicht identisch mit der Versicherungsnummer bei der Continentale, die dem Vertrag zugrunde liegt. Diese gilt unverändert weiter.
Im Rahmen der Bestandsaktion fordern wir die folgenden Daten bei unseren Kunden an. Derzeit fehlen Sie uns noch im Großteil der Bestandsverträge.

Für die Erstellung der KVNR benötigen wir die Rentenversicherungsnummer von den Versicherten, die wir u. a. anhand der folgenden Daten bei der Deutschen Rentenversicherung abfragen und auf deren Basis die KVNR erzeugt wird.
  • Geburtsort
  • Geburtsland
  • Geburtsname
  • Mehrlingskennzeichen (= hat der Versicherte Geschwister, die am gleichen Tag geboren sind)
  • Einwilligungen in die Datenverarbeitung (wird seit 1.10.2022 im Antragsprozess bereits abgefragt).

Die Bestandsaktion

Bei der Bestandsaktion werden ab Anfang Februar alle weiteren Versicherten mit einer Krankheitskostenvollversicherung oder einer Beihilferestkostenversicherung mit einem Kundenanschreiben sowie einem in Teilen vorausgefüllten Abfrageformular angeschrieben und um Prüfung der vorhandenen sowie Ergänzung der fehlenden Daten gebeten. Feststellungslisten stehen nicht zur Verfügung.

Da mit der Erhebung der KVNR Aufwände im Kundendienst und im internen Service entstehen, erfolgt die Erstellung sowie der Versand der Schreiben chargiert. Die gesamte KVNR-Beantragung wird deshalb voraussichtlich einen Zeitraum von drei bis vier Monaten umfassen.

Rückmeldungen durch den Kunden:

  • Der Versicherte kann seine Daten entweder postalisch oder digital über ein individuelles Uploadportal zurücksenden.
  • Das Uploadportal ist über einen QR-Code oder einen Link und Zugangsdaten erreichbar. Beides ist für jeden Kunden individuell auf dem Abfrageformular abgedruckt.
  • Postalische Rückmeldungen werden an ein neu eingerichtetes zentrales Postfach für das KVNR-Verfahren gesendet.
  • Für telefonische Kundenrückfragen ist eine zentrale Telefonnummer eingerichtet worden (Tel.: +49 231 919-5432). Die Beantwortung der Kundenrückfragen erfolgt unabhängig vom bestandsführenden KDC.

Wichtiger Hinweis

Bei falsch adressierten Rückmeldungen bitte folgendes beachten:
Wenn Ihr Kunde versehentlich die Unterlagen an Sie geschickt hat, bitten wir Sie, die Unterlagen an das zentrale Postfach zu senden. Dort werden sie dann weiterverarbeitet. Die Postfach-Adresse lautet: Continentale Krankenversicherung a.G., Postfach 100701, 44007 Dortmund

FAQ zur KVNR


Eine Übersicht aller News finden Sie auf unserer Übersichtsseite.